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Um im Notfall umgehend Auskünfte über erforderliche Maßnahmen einholen zu können, ist im Abschnitt 1.4 des Sicherheitsdatenblattes die Angabe einer Notfallnummer verpflichtend, die kompetent Auskunft erteilt. Für ständige Erreichbarkeit und bestmögliche Fachkunde empfehlen wir hier die Angabe einer professionellen Giftinformationszentrale. In vielen EU-Mitgliedsstaaten ist sogar die Angabe einer behördlichen Informationsstelle verpflichtend. Dafür muss das Sicherheitsdatenblatt bei der Giftinformationsstelle vorliegen. In manchen Ländern ist der Abschluss eines Vertrags mit der professionellen Giftinformationszentrale notwendig.

Wir stellen die notwendigen Angaben für Abschnitt 1.4 des Sicherheitsdatenblattes zusammen, unterstützen Sie beim Vertragsabschluss und übernehmen die Kommunikation mit der jeweiligen nationalen Behörde. In Deutschland arbeiten wir eng mit der Giftinformationszentrale Mainz zusammen.

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